
Dieses in enger Zusammenarbeit zwischen Europarat und Europäischer Kommission ausgearbeitete Übereinkommen bezweckt die Schaffung eines Systems rechtlicher Information und Zusammenarbeit im Bereich der neuen Kommunikationsdienste. Die Anwendung der Richtlinie 98/48/EC soll über die Europäische Union hinaus auf ganz Europa ausgedehnt werden. Der Europarat soll in die Lage versetzt werden, als Anlauf- und Sammelstelle (Clearing House) für Gesetzesentwürfe zu Dienstleistungen im Rahmen der Informationsgesellschaft (sog. Information Society Services) dienen. Damit soll eine möglichst einheitliche Regelung von On-line-Diensten in ganz Europa sichergestellt werden. Inkrafttreten : sobald fünf Unterzeichner ihren Willen kundgetan haben, sich an das Übereinkommen zu halte, wobei mindestens einer der fünf nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören darf.