
Das Zusatzprotokoll zielt auf eine bessere Handhabung des Abkommens (das Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz auf dem Gebiet einer Vertragspartei haben, in die Lage versetzt, auch auf dem Gebiet eines anderen Vertragsstaates rechtlichen Beistand in bürgerlich-rechtlichen, handelsrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten zu beantragen). Vor allem die Zusammenarbeit zwischen den obersten Staatsbehörden und die Kommunikation zwischen Anwälten und Antragstellern sollen verbessert und die Anwendung des Abkommens durch die obersten Staatsbehörden soll wirkungsvoller gestaltet werden.