
Das Übereinkommen basiert auf Artikel 17 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Psychopharmaka), das am 20. Dezember 1988 in Wien beschlossen wurde. Es schafft die Grundlage für eine internationale Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten, regelt die behördliche Zuständigkeit, legt die Gerichtsbarkeit, das Verfahren, die erlaubten Maßnahmen, die Verantwortung für die Durchführung von Zwangsmaßnahmen sowie sonstige Bestimmungen fest.