
Das Protokoll paßt das Abkommen (ETS Nr. 64) an die seit seiner Ausarbeitung im Jahr 1968 erfolgte wissenschaftliche und internationale Entwicklung an, insbesondere an die beiden Richtlinien, die im März 1982 von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft angenommen worden waren (Richtlinien 82/242/EWG und 82/243/EWG).