
Das Abkommen erlaubt den Vertragsparteien, Reagenzien zur Blutgruppenbestimmung gegen Erstattung der Kosten ihrer Gewinnung, Zubereitung und Beförderung sowie gegebenenfalls des Kaufpreises anderen Vertragsparteien zu überlassen, die ihrer dringend bedürfen, sofern sie selbst über ausreichende Vorräte für ihren eigenen Bedarf verfügen.
Das Protokoll (ETS Nr. 111) sieht den Beitritt der Europäischen Union zu dem Abkommen durch Unterzeichnung vor (ETS Nr. 39).