Übereinkommen über die Information und Verfahrenshilfe bezüglich der "Dienstleistungsgesellschaften von Informationen"
SEV-Nr. : 180
Vertrag aufgelegt zur Unterzeichnung durch die Mitgliedstaaten, die Nichtmitgliedstaaten teilgenommen haben, die an seiner Weiterentwicklung und durch die Europäische Union, und für Beitritt durch andere Nichtmitgliedstaaten
Zeichnung
Inkrafttreten
Ort : Moskau
Datum : 4/10/2001
Bedingungen: Ratifizierung durch 5 abgegebene Unterzeichnungen von dessen wenigstens ein Nicht Mitgliedsstaat des europäischen Wirtschaftsraumes.
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